Pressearchiv 2014

Champions League ab 2015 doch nicht im ORF?



Wien, 23. Jänner 2014. Am vergangenen Montag hat PULS 4 eine Beschwerde bei der KommAustria eingebracht, die sich gegen den Erwerb der UEFA Champions League-Ausstrahlungsrechte für die Saisonen 2015/2016 bis 2017/2018 durch den ORF richtet. Der konkrete Vorwurf: Der ORF verzerrt den Wettbewerb auf dem österreichischen Fernsehmarkt, indem er einen überhöhten, kaufmännisch nicht gerechtfertigten Preis für die Ausstrahlungsrechte geboten hat. Die PULS 4-Beschwerde fordert von der KommAustria, den rechtswidrigen Vorgang rückgängig zu machen.

Die Vorgeschichte: Im vergangenen Dezember sind die Rechte für die Ausstrahlung der UEFA Champions-League für die Saisonen 2015/2016 bis 2017/2018 durch die UEFA vergeben worden. Entsprechende Ankündigungen im Vorfeld ließen es bereits erwarten und mit einer euphorischen Presseinformation vom 9.12.2013 wurde es publik: Der ORF bot im Bieterverfahren um die Senderechte für das attraktivste Paket, das derzeit noch bei PULS 4 liegt (dieses enthält u.a. das ausschließliche Free-TV-Recht das Finalspiel zu zeigen), den mit Abstand höchsten Preis und erhielt damit den Zuschlag der UEFA.

Da sich der ORF - anders als die österreichischen Privatsender - überwiegend aus öffentlichem Geld (via Rundfunkgebühren der österreichischen Haushalte) finanziert, ist es ihm gesetzlich untersagt, diese vorteilhafte finanzielle Ausstattung im Wettbewerb mit anderen TV-Sendern zu missbrauchen. Darunter fällt u.a. das Verbot, "Senderechte zu überhöhten, nach kaufmännischen Grundsätzen nicht gerechtfertigten Preisen zu erwerben" (so im Wortlaut § 31c ORF-G).

Dürfte der ORF im Wettbewerb um den Erwerb von Premium-Senderechten die Gebührengelder unbeschränkt verwenden, wäre es für den ORF ein leichtes, jedes beliebige Premium-Recht zu einem für alle anderen Marktteilnehmer unerschwinglichen Preis zu kaufen. Damit wäre der Wettbewerb am Fernsehmarkt in Österreich ausgeschaltet. Der ORF muss daher beim Erwerb von kommerziellen Premiumrechten wirtschaftlich agieren, als wäre er ein rein am Werbemarkt finanziertes Unternehmen.

PULS 4 Geschäftsführer Markus Breitenecker dazu:
"Auf Basis unserer Markterfahrung haben wir die Kosten und die zu erwartenden Erlöse des ORF durch den Erwerb der UEFA Champions League-Rechte hochgerechnet und dabei zeigt sich eine deutlich negative Investitionsrendite für den ORF! Daher kann nicht von "ökonomisch gut vertretbaren Rechtekosten" die Rede sein", so Markus Breitenecker in Anspielung an die Aussagen von ORF-General Wrabetz am Tag der Veröffentlichung des Bieterergebnisses durch den ORF (9.12.2013). "Ganz im Gegenteil: Der ORF hat die UEFA Champions League zu deutlich überhöhten Kosten erworben. Er hat sich gerade nicht an kaufmännischen Gesichtspunkten orientiert, da eine deutliche Unterdeckung durch Werbeeinnahmen vorliegt. Damit hat der ORF den Wettbewerb verzerrt. Das Vergabeverfahren muss rückgängig gemacht werden."

Die Beschwerde gemäß § 31c ORF-G wurde am Montag, 20.1.2014 der zuständigen Regulierungsbehörde KommAustria übermittelt.






 

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